Das Alterskapital ist das Geld, das Versicherte voraussichtlich erhalten werden, wenn diese das reguläre Pensionsalter von 64 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern erreicht haben. Berechnungsgrundlage ist der zum Zeitpunkt der Berechnung geltende Zinssatz unter Berücksichtigung der aktuellen Anstellungsbedingungen