Wie viel Geld ein/e Versicherte/r als Pension erhält, wird meistens gemäss Beitragsprimat ermittelt. Dabei wird die monatliche Rente (oder Kapitalauszahlung) auf Basis der eingezahlten Sparbeiträge, etwaigen zusätzlichen Einlagen, der Verzinsung des Guthabens sowie des zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Umwandlungssatzes berechnet. Demgegenüber steht das Leistungsprimat.
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