Die Abkürzung BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das Gesetz definiert, welche gesetzlichen Mindestleistungen Versicherten zustehen.
Die Abkürzung BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das Gesetz definiert, welche gesetzlichen Mindestleistungen Versicherten zustehen.