Die Abkürzung FZG steht für das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (auch: „Freizügigkeitsgesetz“). Das Gesetz regelt seit 1995 die volle Freizügigkeit für den gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge sowie die Modalitäten von Barauszahlungen, Informationspflichten, Gesundheitsvorbehalten und dem Verfahren bei Ehescheidungen bzw. Auflösungen registrierter Partnerschaften.