Hohe Verdienstmöglichkeiten, aber auch ein hohes Risiko: Wer selbstständig ist, sollte sich gut versichern, um eben dieses so klein wie möglich zu halten. Neben obligatorischen Versicherungen können vor allem freiwillige Versicherungen das finanzielle Risiko im Notfall (Erwerbsausfall, Krankheitsfall, Invalidität, Todesfall) abschwächen.
Wer gilt als selbstständig?
Im Sinne der Schweizer Sozialversicherung gelten Personen als selbständig, die das volle wirtschaftliche Risiko selbst tragen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für verschiedene Auftraggeber arbeiten. Das sind vor allem Einzelunternehmer und Freelancer / Freiberufler. Auch selbstständige Unternehmer mit der Rechtsform GmbH oder AG zählen dazu. Die gewählte Rechtsform entscheidet im besonderen Masse, welche Versicherungen obligatorisch – also verpflichtend – sind und wo Wahlfreiheit besteht.
Obligatorische Versicherungen für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler sind automatisch in der ersten Säule, sprich der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) versichert. Die Pflicht zur beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) in Säule 2 besteht, anders als für Angestellte, nicht. Auch wenn es klar sein sollte: Die Grundversicherung der Krankenkasse ist für Selbstständige genauso obligatorisch wie für jeden anderen.
Wichtig: Wer als Selbstständigerwerbender einem speziellen Berufsverband angehört, ist verpflichtet, der Ausgleichskasse dieses Verbands beizutreten. Sollten zudem Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, muss man sich als Arbeitgeber um eine umfassende Absicherung über die AHV, Unfallversicherung, Familienzulagen, den Schutz bei Mutterschaft etc. kümmern.
Weitere Pflichten bei den Rechtsformen GmbH und AG
Wer als Selbstständige/r unter der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) arbeitet, benötigt zusätzlich zwingend eine Unfallversicherung. Außerdem ist hier ab dem Mindestjahreslohn von 22’050 Franken (Stand 2023) die berufliche Vorsorge in einer Pensionskasse obligatorisch. Alle anderen können sich freiwillig in eine Pensionskassen einkaufen.
Freiwillige (aber sinnvolle) Versicherungen
Während Unternehmer verpflichtend für ihre Angestellten sorgen müssen, steht die eigene Absicherung gegen Erwerbsausfall, Invalidität und Co. auf einem anderen Blatt Papier. Weil die staatliche Vorsorge jedoch in keinster Weise ausreicht, um den Kapitalbedarf zu decken, ist die private Absicherung das A und O.
Unfallversicherung
Obwohl Selbständigerwerbende nicht obligatorisch UVG unfallversichert sind, wird dringend empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschliessen, um sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle abzudecken.
Unfallversicherung: Infos + Vergleich
Taggeldversicherung
Eine Taggeldversicherung gewährleistet, dass man im Krankheitsfall Geld erhält, um gewisse Ausgaben zu tätigen. Denn anders als Angestellte, erhalten Selbstständigerwerbende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung irgendeines Arbeitgebers.
Taggeldversicherung: Infos + Vergleich
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Dauerhaft berufs- oder gar erwerbsunfähig? Wer frühzeitig eine Berufs- und / oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist nun auf der sicheren Seite und nicht nur auf die Leistungen aus der 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems angewiesen. Tipp: Auch Säule 3a Guthaben kann man sich bei einer vollständigen Invalidität (Bezug einer vollen Invalidenrente) vorzeitig auszahlen lassen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Infos & Vergleich
Betriebshaftpflicht
Absolut wichtig: die Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden, welche Inhaber oder Stellvertreter von Betrieben Angestellten oder Dritten zufügen, sind hierdurch gedeckt. Das umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden.
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Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Probleme? Hier hilft die betriebliche Rechtsschutzversicherung (auch: Unternehmensrechtsschutz). Anwalts-, Gerichts-, Expertisen- und Verfahrenskosten werden bis zu einem gewissen Wert übernommen.
Alles Wichtige zur Rechtsschutzversicherung
Todesfallversicherung
Das Ableben kann nicht nur Angehörige, sondern auch Geschäftspartner vor grosse psychische, aber eben auch finanzielle Herausforderungen stellen. Eine Todesfallversicherung federt dieses Risiko ab und sorgt für ein gutes Gefühl auf allen Seiten.
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Sachversicherung
Eine Sachversicherung dient dazu, Sachwerte im betrieblichen Kontext gegen bestimmte Risiken abzusichern. Die können zum Beispiel Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasser, Sturm oder andere Ereignisse sein. Die Sachversicherung kann auch einzeln für verschiedene Arten von Sachwerten abgeschlossen werden, zum Beispiel für Gebäude, Inventar, Maschinen oder Fahrzeuge. In gewisser Weise ähnelt die Sachversicherung für Unternehmen der Hausratversicherung für Privatleute.
Sachversicherung für Unternehmen: Info, Vergleich, Beratung + Offerte
Absicherung gegen Arbeitslosigkeit
Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert Arbeitnehmende gegen die finanziellen Risiken eines Erwerbsausfalls ab. 70 % des versicherten Lohnes werden bei Verlust der Arbeitsstelle oder temporärem Erwerbsausfall in Form von Taggeldern an die Versicherten ausbezahlt. Selbstständigerwerbende haben hingegen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Eine entsprechende Vorsorge ist also unausweichlich. Diese kann mit einer Altersvorsorge einhergehen und umfasst vor allem steuerlich begünstigte Vorsorgelösung in der Säule 3a sowie die freie Vorsorge in Säule 3b.