Frist beachten: Krankenkasse bis 30. November wechseln

Wer zu spät kommt, den bestraft in diesem Fall zwar nicht das Leben – dafür ist das Thema «Sparen bei den Krankenkassenprämien» jedoch erst einmal wieder für ein weiteres Jahr vom Tisch. Denn wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, muss die Kündigung der aktuellen Versicherung (in der Regel) bis spätestens 30. November vorliegen.

Franchise-Erhöhung auch kurzfristig möglich

Nicht immer ist der Wechsel der Krankenversicherung notwendig, um Geld bei den Prämien zu sparen. Einen grossen Einfluss auf die Prämienhöhe haben – neben Ihrem Wohnort und Alter – die Franchise und das Versicherungsmodell. Es gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. 

Wählen Sie zudem ein alternatives Modell (z. B. das HMO-Modell mit bis zu 25 % Rabatt), sind Gesamtersparnisse von bis zu 80 % im Vergleich zur niedrigsten Franchise und der Standard-Grundversicherung möglich.

Eine Erhöhung der Franchise kann ebenfalls zum Jahreswechsel erfolgen. Hier reicht es, wenn der Antrag der Krankenkasse zum 31. Dezember vorliegt. Lediglich bei einer Senkung der Franchise ist die einmonatige Kündigungsfrist zu beachten.

Tipp: Versicherungswechsel teilweise zum 1. Juli möglich

Versicherte mit Standard-Grundversicherung (freie Arztwahl) und einer Franchise von 300 Franken können die Versicherung auch zum 1. Juli kündigen.

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