Der Mittelpreis pro m² für Häuser in der Schweiz beträgt 2022 etwa 7’339 Franken. Da kommt bei einem klassischen Einfamilienhaus bereits einiges zusammen. Neben der Finanzierung ist deshalb auch der Versicherungsschutz des Gebäudes zu klären – ein solcher Sachwert sollte schliesslich gegen sämtliche Eventualitäten abgesichert werden.
Gebäudeversicherung: in der Regel obligatorisch
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Gebäudeversicherung in den meisten Schweizer Kantonen obligatorisch. Abgedeckt sind für gewöhnlich Schäden durch Feuer und ähnliche Ereignisse. So sind beispielsweise auch Folgen von Hochwasser und Überschwemmung abgedeckt. Gleiches gilt für Blitzeinschläge, Explosionen oder Lawinen, Erdrutsche und Felsstürze.
Versicherungsschutz auf einen Blick:
- Blitzeinschlag
- Hochwasser / Überschwemmung
- Sturm
- Feuer
- Felssturz
- Lawinen / Schneerutsch
- Hagel
In den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (Ausnahme: Oberegg), Tessin, Genf und Wallis gibt es keine Gebäudeversicherungspflicht. Empfehlenswert ist der Rundum-Schutz für Ihre Immobilie aber allemal.
Prämienhöhe: Wiederherstellungswert entscheidend
Die Jahresprämie für eine private Gebäudeversicherung richtet sich in der Regel nach dem Wiederherstellungswert und liegt zwischen 250 und 600 Franken pro Jahr.
Weitere obligatorische Versicherungen
Je nachdem wo Sie leben bzw. eine Immobilie erwerben oder bauen möchten, müssen Sie als Hausbesitzer weitere obligatorische Versicherungen nachweisen.
Erdbebenversicherung
In Zürich ist die Erdbebenversicherung gesetzlich verankert – im Rest der Schweiz freiwillig. Abgedeckt werden Schäden, die durch Erdbeben an Gebäude oder Hausrat entstehen. Die Prämien liegen zwischen 200 und 300 Franken jährlich.
Hausratversicherung
Ein Hausratversicherung müssen Immobilieneigentümer in den Kantonen Jura, Freiburg, Nidwalden und Waadt nachweisen. Schäden an beweglichen Sachen im Haushalt, die durch Elementarschäden wie Feuer entstehen, sind darüber abgedeckt.
Ergänzungen: je nach finanzieller Situation ein Segen
Zwar deckt die Gebäudeversicherung die meisten Schäden durch Elementarereignisse ab – je nach finanzieller Situation des Immobilieneigners reicht sie aber nicht aus. Denn die Gebäudeversicherung versichert für gewöhnlich nur die bauliche Anlage, nicht aber das Innere des Gebäudes. Schäden können also ein tiefes Loch in den Geldbeutel reissen. Sofern die Hausratversicherung nicht verpflichtend ist, sollten Sie zumindest einmal über diesen ergänzenden Basisschutz nachdenken. Bei begrenzten finanziellen Rücklagen empfiehlt sich eine weiterführende Absicherung.
Wasserversicherung
Hochwasser und Überschwemmungen sind nicht die einzigen Wasserschäden, die Ihr Hab und Gut bedrohen. So können beispielsweise auch defekte Wasserleitungen zu Überschwemmungen führen und massive Schäden verursachen. Eine Gebäudewasserversicherung kommt für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten auf.
Umgebungsversicherung
Schäden auf dem Grundstück (Garten, Terrasse etc.), also in der Umgebung des Hauses, sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung in der Regel nicht versichert. Hier greift optimalerweise die Umgebungsversicherung. Bei beschädigten Zäunen oder Wiesen sind Sie somit auf der sicheren Seite.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Stellen Sie sich vor: Ein Besucher fällt bei Ihnen die Treppe herunter oder herabfallende Gegenstände vom Dach, z.B. Dachziegel, zerstören darunter liegende Sachwerte vom Nachbarn. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist in diesem Fall Gold wert. Tipp: In einem Einfamilienhaus, das Sie selbst bewohnen, genügt die Privathaftpflicht.
Haftpflichtversicherung: Infos, Vergleich, Beratung und Offerte
Glasbruchversicherung
Sie haben sich bereits für eine Hausratversicherung entschieden? Dann benötigen Sie nicht extra eine Glasbruchversicherung. Die Schäden können Sie als Zusatz gleich mitversichern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich einzeln gegen Glasbruch zu versichern. Die Reparatur von Schäden, die an Tischplatten, Fenstern oder Wintergärten entstehen, werden dann von der Versicherung übernommen.
Gebäudetechnik-Versicherung
Auch Schäden an Gebäude- und Haustechnik wie Heizungen, Solaranlagen, Klimaanlagen, Küchengeräten und Co können Sie einzeln über eine Gebäudetechnik-Versicherung absichern.
Vorsicht für Überversicherung
Unser Tipp: Nicht jede Versicherung ist notwendig. Oft sind viele Schäden bereits in der Hausratversicherung sowie der obligatorischen Gebäudeversicherung abgedeckt bzw. können als Zusatz inkludiert werden. Im Einzelfall kann es allerdings sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Massgebend ist stets die Art des Gegenstandes sowie die Schadensursache. Gerne beraten wir Sie persönlich und schnüren Ihnen unabhängig von einer konkreten Versicherungsgesellschaft das Versicherungspaket, das am besten zu Ihnen und Ihrer Immobilie passt.
Kauf oder Neubau: Versicherungen übernehmen
Sie planen ein Haus zu kaufen? In diesem Fall übernehmen Sie bestehende Gebäudeversicherungen vom vorherigen Eigentümer. Sie haben allerdings die Möglichkeit, der Übernahme innerhalb von 30 Tagen nach Handänderung schriftlich zu widersprechen. Darüber hinaus steht es Ihnen selbstredend frei, weitere Versicherungen für Ihre Immobilie abzuschliessen.
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