In die Schweiz auswandern: Was passiert mit der Krankenkasse?

Jeden fünften Auswanderer aus Deutschland zieht es in die Schweiz. Ähnlich hoch ist die Quote in Österreich: Aktuell wohnen etwa 65.000 Österreicher in der Schweiz. Kein Wunder, schliesslich lockt das Land mit einer vielfältigen Natur, hohen Löhnen und verhältnismässig niedrigen Steuern. Doch genau wie in Deutschland (und in Österreich) gibt es in der Schweiz Pflichten. Eine davon ist der Abschluss einer Krankenversicherung.

Krankenkasse in der Schweiz obligatorisch

Wer sich dauerhaft in der Schweiz niederlässt, muss sich zwingend hier krankenversichern. Die sogenannte Grundversicherung deckt wichtige Basisleistungen und kostet durchschnittlich rund 3’777 Franken pro Jahr (Stand 2020), also knapp 315 Franken monatlich. Allerdings können die tatsächlichen Kosten stark schwanken. Und das, obwohl die Leistungen per Gesetz bei allen Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung identisch sind und das Einkommen, anders als in Deutschland, KEINEN Einfluss auf die Prämienhöhe besitzt. Wie hoch die individuellen Prämien ausfallen, hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. Versicherungsgesellschaft
  2. Versicherungsmodell
  3. Franchise
  4. Alter
  5. Wohnort

Wer schlau ist, vergleicht also nicht nur verschiedene Versicherungsgesellschaften, sondern auch die jeweiligen Modelle miteinander. Durch die Kombination der höchsten Franchise (Franchise = ein Teil der Selbstbeteiligung) mit dem günstigsten Versicherungsmodell (in der Regel das HMO-Modell) beträgt das Sparpotential bis zu 80 % im Vergleich zur niedrigsten Franchise und dem teuren Standard-Modell. 

→ alle Modelle der Grundversicherung im Vergleich

–> Übersichtsseite Krankenkasse Schweiz

Deutsche Krankenkasse zwecks Auswanderung kündigen: so geht’s

Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist und in die Schweiz auswandert, braucht sich keine grossen Gedanken machen. Sobald die Erwerbstätigkeit in der Schweiz beginnt, erlischt der Versicherungsstatus im Heimatland automatisch

Privatversicherte müssen die Krankenkasse hingegen selber kündigen. Die Kündigung kann erst vollzogen werden, wenn bereits ein Versicherungsschutz in der Schweiz besteht. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um alle Formalitäten. 

Und was ist mit Grenzgängern?

Ebenso wie Zuzüger sind auch Grenzgänger von der Krankenversicherungspflicht betroffen. Allerdings gilt hier das sogenannte Optionsrecht. Das bedeutet: Wer in Deutschland lebt und immer nur zum Arbeiten in die Schweiz reist, darf auch bei einer deutschen Krankenversicherung bleiben. Allerdings gibt es in diesem Fall besondere Fristen und Auflagen zu beachten. 

Wichtig: Das Optionsrecht erlischt nach drei Monaten! Setzen Sie sich also zeitnah mit der Frage auseinander oder lassen Sie sich unabhängig beraten, um die richtige Entscheidung auf Basis Ihrer persönlichen Wünsche und Ziele zu treffen. Die Prämien im EU/EFTA-Tarif einer speziellen Grenzgängerversicherung in der Schweiz sind besonders günstig. 

Prämienhöhe nicht abhängig vom Einkommen

Ein klarer Vorteil für die Schweizer Krankenversicherung: Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ist die Prämienhöhe in der Schweizer Grundversicherung NICHT vom Einkommen abhängig. Lediglich die oben genannten Faktoren wie Alter, Wohnort, Franchise, Versicherungsmodell und Versicherer bestimmen die tatsächliche Beitragshöhe.

Zusatzversicherung als Premiumschutz

Wie bereits erwähnt, beteiligt sich die obligatorische Grundversicherung lediglich an absolut notwendigen Behandlungen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, dass diese Behandlungen «wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich» sind. 

→ Die Leistungen der Grundversicherung im Überblick

So werden beispielsweise keine kosmetischen Behandlungen beim Zahnarzt (Zahnfüllungen, Kariesbehandlungen, Zahnspangen) übernommen. Auch die Kostenbeteiligung an alternativmedizinischen Behandlungen, Brillen bzw. Kontaktlinsen, Psychotherapien und präventiven Massnahmen ist in der Grundversicherung sehr begrenzt. 

Wer mehr will, sollte sich daher um eine entsprechende Zusatzversicherung bemühen. Allerdings gibt es – anders als in der Grundversicherung – keinen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen Zusatzschutz. 

→ alles Wichtige zur Zusatzversicherung in der Schweiz

Allgemeine Infos für Auswanderer

Staatsbürger von EU-/EFTA Staaten geniessen auch in der Schweiz die gewohnte Personenfreizügigkeit. Ab dem Zeitpunkt der Einreise gilt die Aufenthaltsgenehmigung vorerst für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen sich Zuwanderer beim zuständigen Arbeitsamt des Kantons melden und nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in der Schweiz selbst decken können – entweder durch eine selbstständige Tätigkeit, einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder ausreichend Privatvermögen.

→ Krankenkasse für Zuwanderer: weiterführende Infos, FAQs und Vergleich

–> Auswandern Schweiz: Checkliste

–> Alle Infos zum Thema “Auswandern in die Schweiz”

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