Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Impfung gegen COVID-19. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) entsprechend angepasst. Zusätzlich sollen Bund und Kantone einen Anteil an den Impfkosten tragen – insbesondere an den Kosten für die Logistik, also den Transport und die Verteilung der Impfstoffe. Auch weitere Kostenübernahmen durch die OKP wurden in der Novellierung der KLV, die zum 1.01.2021 in Kraft trat, beschlossen.
Geschätzt 200 bis 250 Millionen Franken Kosten für Schweizer Krankenkassen
Die den Krankenkassen in Zusammenhang mit der Corona-Impfung entstehenden Kosten werden auf etwa 200 bis 250 Millionen Franken geschätzt. Eine Franchise wird nicht erhoben. Beim Transport und der Verteilung von Impfstoffen werden Bund und Kantone zur Kasse gebeten. Für Schweizerinnen und Schweizer bleibt die Impfung gegen COVID-19 also komplett kostenlos.
Weitere Anpassungen: Arzneimittelpreise konstant
- Weitere Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beziehen sich auf die Kostenübernahme spezifischer Leistungen, den Anhängen, der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sowie der Analysenliste (AL).
- Eine Preiserhöhung hat das Eidgenössische Departement des Innern für 2021 ausgeschlossen.
- Die KLV unterscheidet nun ausserdem zwischen bariatrischer und der metabolischen Chirurgie. Dadurch soll die Versorgung übergewichtiger Typ-2-Diabetes PatientInnen verbessert werden.
Weitere Informationen zur Corona-Impfung
Infos zu den Prioritätsgruppen, dem Ablauf der Impfung, den verfügbaren Impfstoffen und der Impfempfehlung, die in der Schweiz von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF in Zusammenarbeit mit dem BAG erarbeitet wird, erhalten Bürgerinnen und Bürger u.a. auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dieses stellt ausserdem eine Hotline zur Verfügung, über die sich SchweizerInnen über die Impfung informieren können.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Covid-19-Impfung
Tel. +41 58 377 88 92