Bevor Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen, sollten Sie sich einen Überblick über den Markt verschaffen und eine neue Versicherung abschliessen. Schliesslich ist die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch. Neben Kündigungsvorlagen für die Grund- oder Zusatzversicherung erhalten Sie bei uns weitere wertvolle Tipps zum Thema Kündigung. Sie wünschen persönliche Beratung? Unsere Experten freuen sich auf Ihren Anruf.
Welche Fristen muss man bei der Kündigung einhalten?
- Der Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich.
- Wichtig ist, dass Versicherte die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Heisst: Die Kündigung muss der Krankenkasse bis 30. November vorliegen.
- In speziellen Fällen (Standard-Tarif mit Franchise von CHF 300,- und freie Arztwahl) kann die Grundversicherung auch zum 1. Juli gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
Mindestvertragslaufzeit bei Zusatzversicherungen beachten
Ein Wechsel der Zusatzversicherung ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Danach beträgt die Kündigungsfrist meist drei oder sechs Monate. Sollte der Versicherer die Prämien erhöhen, sind auch kurzfristige Kündigungen möglich. Hierfür sind die jeweiligen Vertragsbedingungen zu beachten.
Keine Kündigungsfrist im Todesfall
Im Todesfall erlischt die Krankenversicherung. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Über den Todeszeitpunkt hinaus gezahlte Prämien müssen von den Krankenkassen ausserdem anteilig erstattet werden.
Was ist beim Umzug ins Ausland zu beachten?
Die obligatorische Krankenversicherung besteht in der Regel in dem Land, in dem Sie als Angestellte/r oder Selbstständige/r erwerbstätig sind. Verdienen Sie Ihr Geld in der Schweiz (oder bekommen von dort eine Rente), müssen Sie sich in der Schweiz obligatorisch über eine Krankenkasse versichern. Bei einem Umzug nach Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich besteht Wahlfreiheit, wenn Sie Ihr Geld weiterhin in der Schweiz verdienen (Grenzgänger). Hier können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Krankenversicherung in der Schweiz oder in einem der vier anderen Staaten abschliessen möchten.
Gehen Sie in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit (mehr) nach und ziehen komplett ins Ausland, müssen Sie vor Ort eine Krankenversicherung abschliessen und die Versicherung in der Schweiz kündigen.
Tipp: Krankenkassenwechsel nicht immer notwendig, um Geld zu sparen
Nicht immer macht die Kündigung der Krankenversicherung Sinn. Wenn Sie bei den Prämien sparen wollen, können Sie beispielsweise ein Sparmodell wählen oder die Franchise erhöhen. Besondere Vorsicht ist bei einer Zusatzversicherung geboten. Wenn Sie einen günstigeren Tarif oder ein Produkt finden, das mehr Leistungen zum gleichen oder besseren Preis bietet, sollten Sie definitiv über eine Kündigung der aktuellen Zusatzversicherung nachdenken. Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass hier erneut ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen ist. Hat sich Ihre gesundheitliche Situation verschlechtert, könnte die neue Krankenkasse Sie bei der Zusatzversicherung ablehnen.