Wie unter anderem der Tagesanzeiger berichtet, berechnete die Assura Krankenkasse einem Mann, der zwei Tage lang in einem Zürcher Spital behandelt wurde, zu viel für den Spitalaufenthalt. Das Spital selbst stellte der Assura eine Rechnung über 1’696 Franken. Diese wollte im Anschluss jedoch 1’726 Franken vom Versicherten zurück. Der Hintergrund: Zum einen war die Franchise des Mannes von 2’500 Franken zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschöpft. Zum anderen addierte die Assura den Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag, also 30 Franken bei zwei Tagen Spitalaufenthalt.
Berechnungsmethode zu Lasten der Patienten
Der Mann fühlte sich im Unrecht und überwies lediglich die 1’696 Franken an die Assura. Weil die Krankenkasse mit Hauptsitz in Pully jedoch nicht nachgab und den Restbetrag einforderte, zog der Mann vor Gericht. In erster Instanz bekam der Mann Recht. Das Sozialversicherungsgericht Zürich entschied, dass die 30 Franken nicht auf die Spitalrechnung draufgeschlagen werden dürften. Die Assura brachte den Fall anschliessend ans Bundesgericht. Doch auch hier stützen die Richter in ihrem Urteil die Ansicht des Versicherten.
Spitalkostenbeiträge rechtfertigen sich dadurch, dass die Krankenkassen reine Aufenthalts- und Verpflegungskosten tragen müssen, die auch dann entstehen, wenn ein Patient zu Hause sei. Eine Kostenbeteiligung des Patienten sei laut Versicherung deshalb angemessen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass sofern zuerst Franchise und Selbstbehalt und im Anschluss der Spitalkostenbeitrag berücksichtigt würden, sich Versicherte doppelt an den Kosten beteiligen. Eine solche doppelte Beteiligung sähe das Gesetz jedoch nicht vor.
Die Rolle des BAG
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stützt laut Bundesgericht eine Berechnungsmethode für den von Versicherten zu leistenden Spitalkostenbeitrag, der die Schweizer Versicherungen begünstige, die Patienten jedoch benachteilige. Die Stiftung Konsumentenschutz übt in einer Medienmitteilung Kritik an der Haltung das BAG. Die Stiftung fordert, dass die Krankenkassen korrekt abrechnen und die BAG seine Rolle als Aufsichstbehörde ernst nimmt. Zusätzlich müssten die Versicherungen zu Unrecht erhobene Beiträge aus der Vergangenheit zurückzahlen.