Krankenkasse wechseln: Fristen und Tipps

Sie wollen Ihre Krankenkasse wechseln, weil Sie mit Preis und Leistung nicht zufrieden sind? Dann führen Sie vorab einen unverbindlichen Krankenkassenvergleich durch. Nicht nur bei optionalen Zusatzversicherungen auch in der obligatorischen Grundversicherung, lässt sich mit einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen oder in ein anderes Modell viel Geld einsparen. Tipp: Auch mit einer Erhöhung der Franchise können Sie die Prämien deutlich senken.

Fristen: Wann kann man die Grundversicherung wechseln?

  • Der Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  • Wichtig ist, dass Versicherte die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten (Kündigung bis 30. November).
  • In speziellen Fällen (Standard-Tarif mit Franchise von CHF 300,- und freie Arztwahl) kann die Grundversicherung auch zum 1. Juli gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.

Kein Wechsel bei bestehenden Verbindlichkeiten

Haben Sie noch unbezahlte Prämien bei Ihrer jetzigen Krankenkasse offen, können Sie die Versicherung nicht kündigen und damit auch nicht zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Erst sobald alle Schulden beglichen sind, lässt sich der aktuelle Vertrag fristgerecht kündigen und durch einen möglicherweise günstigeren Tarif  bei einem neuen Versicherer ersetzen.

Info: Sollten Sie nicht nicht alle offenen Prämien und Leistungsabrechnungen, Frachisen, Selbstbeteiligungen bis zum 31.12. bezahlt haben, müssen Sie bei der neuen Krankenkasse eine sogenannte Beginnverschiebung veranlassen, da die alte Krankenkasse den Vertrag nicht auflösen wird.

Umzug ins Ausland: Krankenkassenwechsel notwendig?

Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie Ihre Krankenversicherung wechseln – jedenfalls dann, wenn Sie am neuen Wohnort eine Beschäftigung ausüben. Wenn Sie als Rentner ins (EU)-Ausland ziehen, müssen Sie die Krankenversicherung nicht unbedingt wechseln. Obligatorisch ist die Versicherung dort, wo Sie am längsten rentenversichert waren. Mehr zum Thema “fester Wohnsitz im Ausland” erfahren Sie hier.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Versicherte dürfen bis zum letzten Tag des Vormonats vor einer Prämienerhöhung kündigen – und zwar auch unterjährig. Weil die Versicherungen die Prämien aber immer zum Jahreswechsel anpassen, greift dieses theoretische Sonderkündigungsrecht in der Praxis selten. 

Krankenkassenwechsel nicht immer sinnvoll

Nicht immer macht der Wechsel der Versicherung Sinn. Wenn Sie bei den Prämien sparen wollen, können Sie beispielsweise ein Sparmodell wählen oder die Franchise erhöhen. Nicht immer ist die neue Krankenkasse auch günstiger. Trotzdem: Der unabhängige Vergleich der Anbieter lohnt sich in jedem Fall!

Franchise-Änderung zum Jahreswechsel möglich

Ein Wechsel der Franchise (Erhöhung und Senkung) ist zum Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich. Vor allem mit dem Wechsel zu einer höheren Franchise können Versicherte bei den Prämien sparen. Der Antrag auf eine höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 31. Dezember schriftlich vorliegen. Bei einer gewünschten Senkung der Franchise verlangen die Krankenkassen den Antrag bis zum 30. November. Übrigens: Beim unterjährigen Wechsel der Krankenkasse wird die in diesem Jahr bereits bezahlte Franchise ebenso wie der gezahlte Selbstbehalt angerechnet.

Vorsicht bei Kündigung und Wechsel der Zusatzversicherung

Besondere Vorsicht ist jedoch bei einer Zusatzversicherung geboten. Wenn Sie einen günstigeren Tarif oder ein Produkt finden, das mehr Leistungen zum gleichen oder besseren Preis bietet, sollten Sie definitiv über eine Kündigung der aktuellen Zusatzversicherung und einen Wechsel zum neuen Versicherer nachdenken. Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass hier erneut ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen ist. Hat sich Ihre gesundheitliche Situation verschlechtert, könnte die neue Krankenkasse Sie bei der Zusatzversicherung ablehnen.

Ablauf Krankenkassenwechsel

Schritt 1: Vergleichen Sie die Prämien mit einem kostenlosen Prämienrechner. Wählen Sie dabei die gewünschte Franchise und das bevorzugte Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed) aus.

Schritt 2: Begleichen Sie alle noch offenen Beiträge oder Selbstbeteiligungen bei der alten Krankenkasse.

Schritt 3: Kündigen Sie die Versicherung fristgerecht und senden Sie eine Bestätigung der neuen Krankenkasse mit, dass Sie ab dem neuen Jahr bei ihr versichert sind.

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