Nachdem die Krankenkassenprämien zwischen 1996 und 2019 im Mittel um rund 3,8 Prozent stiegen, betrug die Prämienerhöhung im Jahr 2020 nur noch 0,2 Prozent. Im Jahr 2021 wurden die Prämien um durchschnittlich 0,5 Prozent nach oben korrigiert. Auch für 2022 prognostizieren Experten eine moderate Prämienerhöhung von etwa einem Prozent – trotz steigender Gesundheitskosten.
Gesundheitskosten: Prognose heuer erschwert
Im ersten Quartal 2021 sind die Gesundheitskosten nach dem Anstieg von 4,5 Prozent im ersten Quartal des Vorjahres wieder um rund 2 Prozentpunkte gesunken. Wegen der Corona-Pandemie ist es allerdings schwer, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Daten für eine genaue Prognose hinsichtlich der Gesamtkosten heranzuziehen.
Dennoch wird seitens der Konjunkturforschungsstelle KOF ein Anstieg der Gesundheitsausgaben von 3,8 Prozent erwartet. Der Kostenanstieg, der für die Entwicklung der Krankenkassenprämien relevant ist, dürfte bei etwa 2 bis 3 Prozent liegen.
Moderate Prämienerhöhung trotz wachsender Ausgaben
Seit 2017 haben die Schweizer Krankenkassen die Prämien meist zu hoch prognostiziert. Grund dafür ist das Inkrafttreten des Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches für sämtliche Kantone und Prämienregionen mindestens kostendeckende Prämien verlangt. Die Reserven stiegen dadurch auf mehr als 11 Milliarden Franken.
Gleichzeitig hat eine kürzlich verabschiedete Revision der Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht die Voraussetzungen für Versicherer geschaffen, ihre finanziellen Reserven leichter zugunsten ihrer Versicherten abzubauen. Das könnte bedeuten, dass sich 2022 viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger sogar über niedrigere Prämien freuen dürften.
Wann werden die neuen Prämien bekannt gegeben?
Einen genauen Termin gibt es nicht. Für gewöhnlich werden Medien und Versicherte jedoch Anfang Oktober über die Prämien des Folgejahres informiert.
Hintergrund: Es ist den Schweizer Versicherern per Gesetz nicht erlaubt, die Prämien komplett in Eigenregie festzulegen. So muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Prämien zunächst genehmigen. Die Versicherungen reichen ihre Prämienwünsche ein und erklären ihre finanzielle Situation. Das BAG bewertet daraufhin diese Daten. Dabei werden insbesondere die Reserven der Krankenkassen einer Prüfung unterzogen.
Somit dürfen Krankenkassen mit wenig Rücklagen und hohen Kosten höhere Prämien verlangen als Versicherungen mit einer guten Bilanz. Rabatte auf alternative Modelle müssen alle Kassen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation anbieten.