Krankenkassenprämien: nur leichter Anstieg in 2022 erwartet

22 September 2021

Nachdem die Krankenkassenprämien zwischen 1996 und 2019 im Mittel um rund 3,8 Prozent stiegen, betrug die Prämienerhöhung im Jahr 2020 nur noch 0,2 Prozent. Im Jahr 2021 wurden die Prämien um durchschnittlich 0,5 Prozent nach oben korrigiert. Auch für 2022 prognostizieren Experten eine moderate Prämienerhöhung von etwa einem Prozent – trotz steigender Gesundheitskosten. 

Gesundheitskosten: Prognose heuer erschwert 

Im ersten Quartal 2021 sind die Gesundheitskosten nach dem Anstieg von 4,5 Prozent im ersten Quartal des Vorjahres wieder um rund 2 Prozentpunkte gesunken. Wegen der Corona-Pandemie ist es allerdings schwer, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Daten für eine genaue Prognose hinsichtlich der Gesamtkosten heranzuziehen. 

Dennoch wird seitens der Konjunkturforschungsstelle KOF ein Anstieg der Gesundheitsausgaben von 3,8 Prozent erwartet. Der Kostenanstieg, der für die Entwicklung der Krankenkassenprämien relevant ist, dürfte bei etwa 2 bis 3 Prozent liegen.

Moderate Prämienerhöhung trotz wachsender Ausgaben

Seit 2017 haben die Schweizer Krankenkassen die Prämien meist zu hoch prognostiziert. Grund dafür ist das Inkrafttreten des Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches für sämtliche Kantone und Prämienregionen mindestens kostendeckende Prämien verlangt. Die Reserven stiegen dadurch auf mehr als 11 Milliarden Franken. 

Gleichzeitig hat eine kürzlich verabschiedete Revision der Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht die Voraussetzungen für Versicherer geschaffen, ihre finanziellen Reserven leichter zugunsten ihrer Versicherten abzubauen. Das könnte bedeuten, dass sich 2022 viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger sogar über niedrigere Prämien freuen dürften. 

Wann werden die neuen Prämien bekannt gegeben?

Einen genauen Termin gibt es nicht. Für gewöhnlich werden Medien und Versicherte jedoch Anfang Oktober über die Prämien des Folgejahres informiert. 

Hintergrund: Es ist den Schweizer Versicherern per Gesetz nicht erlaubt, die Prämien komplett in Eigenregie festzulegen. So muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Prämien zunächst genehmigen. Die Versicherungen reichen ihre Prämienwünsche ein und erklären ihre finanzielle Situation. Das BAG bewertet daraufhin diese Daten. Dabei werden insbesondere die Reserven der Krankenkassen einer Prüfung unterzogen. 

Somit dürfen Krankenkassen mit wenig Rücklagen und hohen Kosten höhere Prämien verlangen als Versicherungen mit einer guten Bilanz. Rabatte auf alternative Modelle müssen alle Kassen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation anbieten.

Offerte & Beratung

Schreiben Sie uns oder rufen direkt Sie an. Wir unterstützen Sie persönlich beim Abschluss oder Wechsel sämtlicher Versicherungslösungen - unabhängig und kompetent. Unsere Beratung ist kostenlos und mit keinem Risiko für Sie verbunden. Wir freuen uns auf Sie. 

  • unabhängige Expert:innen
  • keiner Versicherung unterstellt
  • kostenlose Beratung
  • Soforthilfe am Telefon
kmb-300x300

Unsere Fachberaterinnen und Fachberater freuen sich auf Sie. Übrigens: Wir sind nicht nur schriftlich und telefonisch, sondern auch vor Ort in der gesamten Schweiz für Sie da.

Klara-Marie Beringmeyer
Kundenbetreuung | Büro

0800 450 550

info@vergleichscheck.ch

Vor Ort in der gesamten Schweiz

1 Step 1

Ich bin mit den aktuell gültigen AGB sowie den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erhalten Infos zu Rabattaktionen, Prämienerhöhungen und weiteren interessanten Themen.

Nach oben scrollen