Kur & Reha: Wann zahlt die Krankenkasse?

Während man eine Kur zur Aufrechterhaltung der Gesundheit macht (Vorsorge), geht es bei der Reha um die Genesung nach einer schweren Erkrankung (z. B. nach einer Operation). Da sich Kur und Reha also durchaus unterscheiden, gibt es auch bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse signifikante Unterschiede. Wir verraten Ihnen, was die Grundversicherung bezahlt und wann Sie in jedem Fall eine Zusatzversicherung benötigen.

Grundversicherung zahlt bei Spitalbedürftigkeit

Ordnet ein Arzt einen stationären Rehabilitationsaufenthalt an, weil dieser medizinisch notwendig ist, ist dieser von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass die Rehabilitationsanstalt von der Krankenkasse anerkannt ist und von Ärzten geleitet wird. Entsprechende Rehakliniken sind in der Spitalliste des jeweiligen Kantons aufgeführt.

Kur (meist) nur von Zusatzversicherung gedeckt

Bei einer Kur liegt meist keine spezielle Pflege- und Behandlungsbedürftigkeit des Patienten vor. Da der Aufenthalt in einem Kurhaus eher der Prävention dient, wird dieser nicht von der Grundversicherung bezahlt. Hier brauchen Sie in jedem Fall eine Zusatzversicherung. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wird der Kuraufenthalt aufgrund medizinischer Notwendigkeit von einem Arzt angeordnet, bezahlt die Grundversicherung die medizinischen Leistungen im Rahmen des Aufenthalts. Allerdings gibt es einen maximalen Betrag pro Tag und eine maximale Anzahl Kurtage pro Jahr, für welche die Krankenversicherung aufkommt.

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