Sie planen einen Umzug in die Schweiz, wissen aber nicht genau, wie das mit der Krankenversicherung funktioniert? Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten alle Ihre Fragen. TIPP: Für Zuwanderer in die Schweiz gibt es die Möglichkeit, die ersten drei Monate die obligatorische Grundversicherung kostenlos zu erhalten.
Grundversicherung: obligatorisch für alle Schweizerinnen und Schweizer
Die Grundversicherung ist für jeden, der dauerhaft in der Schweiz lebt, obligatorisch – also verpflichtend. Ein grosser Vorteil: Die Beitäge werden anders als in der GKV in Deutschland unabhängig vom Einkommen erhoben! Wahlfreiheit besteht in den einzelnen Modellen der Grundversicherung. Verzichtet man beispielsweise auf die freie Arztwahl, lassen sich hier bis zu 25 % bei den Prämien (Prämien = Versicherungsbeiträge) sparen. Auch mit einer höheren Franchise (Eigenbeteiligung) kann man Geld sparen. Die Leistungen bzw. Kostenübernahmen sind bei allen Modellen der Grundversicherung und bei allen Krankenkassen der Schweiz per Gesetz identisch – die Prämien unterscheiden sich jedoch massiv. Wir empfehlen Ihnen daher, die Prämien vorab online zu vergeichen.
Zusatzversicherung: optionaler Premiumschutz für verschiedene Gesundheitsbereiche
Eine Zusatzversicherung ist optional und nicht unbedingt notwendig, schliesst je nach Versicherungsprodukt jedoch die zahlreichen Lücken der Grundversicherung bei verschiedenen Behandlungen. Wünschen Sie beispielsweise, dass die Krankenkasse auch bei zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen für die Kosten aufkommt oder sich finanziell an nicht-ärztlichen Psychotherapien oder alternativen Heilmethoden beteiligt, sollten Sie sich an dieser Stelle unbedingt beraten lassen. Wichtig zu wissen: Ein gesetzlich definiertes Recht auf den Abschluss einer Zusatzversicherung besteht nicht. Je nach Gesundheitszustand und Alter ist die Ablehnungsrate der Krankenkassen bei Zusatzversicherungen recht hoch. Es gilt also: Je früher Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, desto besser.
Deutsche Krankenkasse bei Auswanderung in die Schweiz nicht ausreichend
Planen Sie, dauerhaft in der Schweiz zu leben – also die Schweiz nicht nur für ein Auslandssemester oder etwas Vergleichbares zu “besuchen” – greift die Versicherungspflicht der Schweiz. Sie müssen sich also zwingend in der Schweiz krankenversichern, sofern Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben. Hintergrund: Die Krankenversicherungspflicht besteht immer in dem Land, in dem Sie die meiste Zeit des Jahres verbringen (Ihr Hauptwohnsitz besteht) und / oder Sie Ihrer Haupterwerbstätigkeit nachgehen.
Sofern Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, erlischt Ihr Versicherungsstatus im Heimatland mit dem Beginn einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Sollten Sie privatversichert sein, teilen Sie Ihrer deutschen Krankenkasse frühzeitig mit, dass Sie in die Schweiz auswandern. Eine Kündigung der deutschen Privatversicherung ist in der Regel nur möglich, wenn Sie bereits eine Krankenversicherung in der Schweiz nachweisen können. Den Versicherungsbeginn der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz können Sie leider nicht verschieben.
Bei Notfällen im Ausland (dazu zählt nacher der Zuwanderung in die Schweiz auch Ihr Heimatland) sind Sie mit der obligatorischen Grundversicherung und Ihrer europäischen Versicherungskarte bei Notfällen gut abgedeckt. Allerdings gilt dies nur für EU-/EFTA-Staaten. Ausserhalb der EU/EFTA Grenzen werden nur Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde, von der Grundversicherung erstattet. Reisen Sie jedoch gezielt mit der Absicht ins Ausland (egal ob EU/EFTA oder nicht), um sich operieren, oder beim Zahnarzt behandeln zu lassen, greift die Grundversicherung nicht. Hier benötigen Sie in jedem Fall eine Zusatzversicherung.
Wichtig: Anmeldung bei Schweizer Krankenkasse innerhalb von drei Monaten
Sie haben bis zu drei Monate Zeit, sich bei einer Versicherung Ihrer Wahl für den Krankheitsfall abzusichern. Diese dreimonatige Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden, also Wohnsitzbescheinigung oder Ausländerausweis ausgestellt werden.
Im Rahmen der Grundversicherung müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und Ihrem Gesundheitszustand ist die Aufnahme in einem Modell der obligatorischen Grundversicherung gemäss Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) garantiert. Beim Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie jedoch einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen – eine Aufnahme ist nicht garantiert.
Infos für Familien
Eine Familienversicherung wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Hier gilt das System der Kopfprämie. Für jede einzelne Person, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz hat, muss eine eigenständige Grundversicherung abgeschlossen werden. Ihr/e Ehefrau/Ehemann sowie Ihre Kinder müssen also separat versichert werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren (teilweise auch bis 25 Jahren) sind die Prämien jedoch weitaus günstiger als bei Erwachsenen.