Wer unbesorgt sein Leben geniessen will, trifft besser rechtzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall. Das schafft innerlichen Freiraum und hundertprozentige Konzentration auf das Hier und Jetzt. Was schenkt Lebensqualität? Zeit haben, den Augenblick und seine Gesundheit zu geniessen- solange man sie hat.
Natürlich ist eine Patientenverfügung kein schönes Thema. Welcher Schweizer Bürger denkt schon gerne an den Tod oder setzt sich mit dem Thema Krankheit oder Unfall auseinander?
Wer eine solche Willenserklärung parat hat, überlässt nichts dem Zufall. So wird alles in Ihrem Sinne zu Lebzeiten geregelt und Ihren Hinterbliebenen nehmen Sie darüber hinaus schwere, bisweilen unzumutbare Entscheidungen ab.

Keine Patientenverfügung gemacht!?
Verheiratete und eingetragene Lebensgemeinschaften sind vertretungsberechtigt. Obligatorisch ist jedoch, dass das Paar in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen die Partner nachweisbar einander regelmässig Beistand leisten.
Liegt keine Patientenvollmacht vor, wird der weitere Ablauf und die Bestimmung des Vertreters an ihrer statt gemäss der gesetzlichen Reihenfolge geregelt.
Das Gericht ist dann berechtigt, einen Betreuer zu bestimmen. Der Arzt wird ausserdem nichts unversucht lassen, um Ihr Leben so lange wie möglich zu erhalten und gegebenenfalls mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, notfalls auch künstlich, zu verlängern. Kinder, Eltern, Geschwister oder Enkel können berechtigt sein, als Vertreter in Erscheinung zu treten.
Duldet eine ärztliche Massnahme aber keinen Aufschub, ist es den Medizinern erlaubt, eigenmächtig oder in Absprache mit der KESB zu handeln.
Aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, mit einer Patientenverfügung vorzusorgen. Darüber hinaus bevollmächtigen Sie mit Ihrer Willenserklärung Ihre Vertrauensperson damit, Ihre Wünsche wie niedergelegt zu realisieren.
Angehörige sind im Akutfall aufgrund ihrer Aufregung mit der Situation und der plötzlichen Verantwortung überfordert. Für Sie ist es eine Erleichterung, sich an diesen „Plan“ halten zu können.
Was muss in eine Patientenverfügung?
Die schriftlich fixierte Patientenverfügung ist als Instruktion für die ärztlichen Mitarbeiter und das Pflege-Personal zu verstehen. Was im Notfall im Einzelnen zu tun ist, wird bereits im Vorhinein festgelegt.
Für die gesamte Belegschaft ist die von Ihnen verfasste Patientenverfügung verpflichtend. Alle Behandlungen, die erfolgen dürfen oder die Sie untersagt haben, sind darin erfasst. Dies kann besonders bei fortschreitenden geriatrischen Erkrankungen hilfreich sein.
Wenn Ihre geistigen Fähigkeiten nachlassen, greift dieses Dokument. Überlassen Sie es nicht Ihren Angehörigen, über diese essenziellen Dinge zu entscheiden. Die Patientenverfügung legt explizit dar, welche lebenserhaltenden medizinischen Massnahmen ergriffen werden dürfen und welche nicht.
Es existieren zwei verschiedene Typen von Patientenverfügungen: die allgemeine Version und die behandlungsspezifische Fassung.
Wenn Sie bereits an einer lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheit mir unklarem Ausgang leiden, können Sie dies in Ihrer Patientenverfügung verankern.
Patientenverfügung in der Schweiz – Vorsorgen für den Ernstfall
Ein freiwilliger Verzicht auf lebensrettende Massnahmen kann für Sie immens wichtig werden. Die Bitte an den Mediziner, diese Form der ärztlichen Hilfeleistung im schlimmsten Krankheitsfall zu unterlassen, muss von Ihnen niedergeschrieben werden.
Der Arzt ist ansonsten aufgrund seines hippokratischen Eids dazu verpflichtet, Sie gegebenenfalls an Maschinen anzuschliessen, wenn Sie im Koma liegen oder ansonsten nicht mehr ansprechbar sind. Vielleicht haben Sie Ihre mentale Fähigkeit verloren oder können nicht mehr äussern, was Sie möchten.
Ein beunruhigender Gedanke. Umso besser ist es, wenn Sie vorab schriftlich geregelt haben, wo und wie Sie medizinisch versorgt werden wollen oder in welchem Institut Sie die Aufnahme im eventuellen Palliativ-Fall wünschen. Sie können auch explizit die schweren Erkrankungen nennen, die darin eingeschlossen werden sollen. Es ist möglich, dass Sie die Krankheiten direkt aufführen und somit in den Vertrag einschliessen.
Beispiele für schwergradige Erkrankungen sind:
- Eine austherapierte, irreversible Erkrankung
- Ein Krebsleiden mit aussichtsloser Prognose
- Unheilbare Erkrankungen innerer Organe
- Eine fortschreitende Hirnerkrankung
- Eine massive Schädel- oder Organverletzung ohne Aussicht auf Rekonvaleszenz
- Ein Zustand permanenter tiefer Bewusstlosigkeit mit künstlich aufrecht erhaltener Atem- und Herztätigkeit

Eine helfende Hand in der letzten Lebensphase
Vielleicht möchten Sie auch die bestmögliche Versorgung auf einer Palliativ-Station, im Seniorenheim oder zuhause durch einen professionellen Pflegedienst?
Menschliche Zuwendung, Hilfe bei Angst und Depression kann hier genauso zum Leistungsspektrum gehören wie kompetente medizinische Hilfe. Auch mit Schmerzen und auftretender Atemnot sind Sie dann nicht allein, sondern haben eine empathische Fachkraft an Ihrer Seite.
Je detaillierter Sie dies in Ihrer Patientenverfügung festhalten, desto besser kann man Sie therapeutisch in den letzten Wochen oder Tagen Ihres Lebens begleiten. Von grosser Bedeutung ist der folgende Passus in Ihrer Patientenverfügung:
„Ich akzeptiere, dass Massnahmen, die zur Verminderung meiner Beschwerden und meiner Leidensverkürzung geeignet und notwendig sind, meine Lebenszeit reduzieren könnten.“
Organspende- ja oder nein?
Sollten Sie sich für eine Organspende entscheiden, fügen Sie zusammen mit Ihrer Unterzeichnung den Part „ja zur Organspende“ hinzu und willigen somit ein, dass Ihnen im Todesfalle transplantierbare Organe entnommen werden dürfen, wenn die dafür qualifizierten Ärzte Ihren Hirntod diagnostiziert haben.
Vergessen Sie nicht den Satz „Ohne meine Unterschrift unter diesen Abschnitt dürfen mir im Todesfall gemäss geltendem Recht keine Organe entnommen werden.”
Ausserdem vermerken Sie: „Ja zur Organspende“ nur gültig mit nebenstehender eigenhändiger Unterschrift. Oder Sie berücksichtigen einen Angehörigen und erteilen diesem die Vollmacht in der Patientenverfügung.
Der Vermerk könnte lauten: „Falls ich urteilsunfähig werde, bezeichne ich folgende Vertrauensperson. Sie kann mich vertreten und über meinen mutmasslichen Willen verfügen.“
Proaktive Entscheidungsfindung vor dem Lebensende
Sie können auch noch einen Vorbehalt in der Patientenverfügung einräumen. Dieser Wortlaut könnte folgendermassen aussehen:
„Solange ich in der Lage bin über mich selbst zu bestimmen, ist diese Verfügung nicht rechtskräftig. Ich nehme für mich das Recht in Anspruch und behalte mir vor, den Inhalt dieser Verfügung neu zu formulieren, für nichtig zu erklären oder zu bestätigen, falls ich meine geistige Fähigkeit und mein Urteilsvermögen zurückerlangen sollte.“
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?
Der Vorsorgeauftrag inkludiert die Beauftragung gesetzlicher Vertreter. Diese dürfen an Ihrer Stelle entscheiden, was mit Ihnen passieren soll. Die Vorgehensweise ist beispielsweise für terminal Kranke eine Lösung oder auch für einen längeren Krankheitsabschnitt.
Sie können dann zu Lebzeiten darüber bestimmen, wer welche Alltagsaufgaben für Sie erledigt, die Sie selbst nicht mehr bewältigen können. Es dürfen mehrere Vertrauenspersonen in dem Schriftstück aufgeführt werden.
Der Arzt muss jedoch nicht alle verständigen, bevor er eine medizinische Entscheidung trifft. Es ist ausreichend, wenn er eine Person aus der Liste kontaktiert und diese über die von ihm geplante medizinische oder klinische Vorgehensweise in Kenntnis setzt.
Es gibt eine weitere Differenz zwischen der Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag: Der zwingend handschriftlich zu verfassende Vorsorgeauftrag wird vor der Bewilligung auf den Inhalt hin gecheckt- ausserdem erfolgt eine Überprüfung durch die KESB.
Die Patientenverfügung hingegen greift in dem Augenblick, in dem die Urteilsunfähigkeit festgestellt wird.
Noch eine Besonderheit: Auch Menschen unter 18 Jahren können eine Patientenverfügung verfassen, die Urteilsfähigkeit vorausgesetzt. Sie kann auch von Minderjährigen erstellt werden, sofern sie urteilsfähig sind.
Nur Volljährige dürfen hingegen einen Vorsorgeauftrag konzipieren, der rechtskräftig ist.

Woher bekomme ich Vorlagen für Patientenverfügungen in der Schweiz?
Das Schweizerische Rote Kreuz stellt ein Musterformular gratis zur Verfügung. Ausserdem bietet die FMH, der Berufsverband der Schweizer Ärzte, in Kooperation mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine Patientenverfügung zum Download an.
An welchem Ort ist meine Patientenverfügung sicher?
Deponieren Sie Ihre Patientenverfügung an einem Platz, auf den Sie jederzeit zugreifen können. Es ist sinnvoll, die Mini-Version der Patientenverfügung beziehungsweise die Karte mit dem Ansprechpartner aus der Patientenverfügung im Geldbeutel mit sich zu führen, um diese Daten stets griffbereit zu haben.
Überlassen Sie der Person, der Sie das Handlungsrecht erteilt haben, eine Kopie. Eventuell bewahrt auch Ihr Hausarzt ein Exemplar für Sie auf. Sie haben alternativ die Option, den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung auf Ihrer Krankenkassenkarte digital zu hinterlegen. Derzeit sind allerdings noch nicht alle Ärzte mit dem innovativen technischen Equipment ausgerüstet.