Depressionen, Angststörungen und weitere psychische Erkrankungen nehmen zu. Die Coronapandemie scheint diese Entwicklung gefühlt noch einmal beschleunigt zu haben. Nicht immer liegen Trauer, Angst, Rast- oder Antriebslosigkeit in einer schwerwiegenden Erkrankung begründet. Ernst zu nehmen sind Phasen der vermeintlichen Schwäche jedoch immer. Abgeklärt werden die Probleme mit einem Fachmann bzw. einer Fachfrau. Aber wer ist eigentlich der richtige Ansprechpartner?
Namenswirrwarr bei Psychologieberufen
- Die Begriffe Psychologe, Psychiater und Psychotherapeut sind seit 1. April 2013 durch das Psychologieberufegesetz («PsyG») geschützt.
- Während der Psychologe / die Psychologin ein abgeschlossenes Psychologiestudium aufweist, aber nicht zwingend auch therapeutisch tätig ist, muss ein/e Psychotherapeut/in eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben.
- Medikamente verschreiben darf jedoch nur ein Psychiater. Dabei handelt es sich um eine/n zugelassene/n Arzt/Ärztin mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztweiterbildung.
Wer ist wofür zuständig?
Der erste Ansprechpartner ist häufig der Hausarzt. Dieser kann seinen Patienten auf Basis der Erstanamnese an den richtigen Facharzt verweisen. Psychiater bieten beispielsweise kognitive Verhaltenstherapien und Psychoanalysen an. Oftmals muss eine Psychotherapie durch Medikamente wie Antidepressiva oder Neuroleptika unterstützt werden. Diese darf wie bereits erwähnt nur ein Psychiater verschreiben.
Was zahlt die Krankenkasse?
- Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz kommt für Kosten von Medikamenten auf, wenn diese auf der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeführt sind. Medikamente wie Antidepressiva zählen dazu.
- Ebenfalls erstattet werden die Kosten für eine ärztliche Psychotherapie – maximal jedoch 40 Abklärungs- und Therapiesitzungen.
- Mehr Sitzungen werden nur auf begründeten Vorschlag des Vertrauensarztes hin bewilligt. Ausserdem müssen die Behandlungsmethoden wissenschaftlich belegt sein.
Zusatzversicherung für maximale Freiheit
Wer selber entscheiden möchte, von wem und auf welche Weise er/sie sich behandeln lassen, dabei finanziell aber auf der sicheren Seite bleiben möchte, sollte über eine ambulante Zusatzversicherung für psychotherapeutische Behandlungen nachdenken.
Tipp: Vergleichen Sie die Leistungen der verschiedenen Schweizer Versicherungen im Bereich Psychotherapie. Die Kostenübernahme fällt auch bei Zusatzversicherungen sehr unterschiedlich aus. Die Deckung liegt zwischen 100 und 3‘000 CHF jährlich, der Selbstbehalt zwischen 50 und 90 % der anfallenden Kosten.