Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beziffert die Reserven der Schweizer Krankenkassen aktuell auf rund 11,3 Milliarden Franken. Damit liege die Höhe der Reserven bei 203 % des vorgeschriebenen Minimums. Zu viel, findet der Bundesrat, der nun einen Abbau der Reserven zugunsten der Versicherten fordert.
Revision der Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht (KVAV)
Mit einer kürzlich verabschiedeten Revision der Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht sind die Voraussetzungen für Versicherer geschaffen, finanzielle Reserven in Form von Rückerstattungen zu hoher Prämien abzubauen.
Für einen freiwilligen Reservenabbau wird die Grenze auf ein Mindestniveau von 100 % gesenkt. Bislang lag dieses bei 150 %.
Das Verhältnis zwischen Prämieneinnahmen und Kosten, welches von den Krankenkassen auszuweisen ist, um eine Genehmigung des Reservenabbaugesuches zu erhalten, wurde durch den Bundesrat festgelegt. Dieser will damit auch die Rechtssicherheit für Versicherungen stärken.
Geldsegen für Versicherte?
Während der freiwillige Reservenabbau allen Versicherten der jeweiligen Schweizer Krankenkasse zugute kommt, werden die Rückerstattungen zu hoher Prämieneinnahmen lediglich Versicherte in solchen Kantonen spüren, in denen die Krankenkassenprämien deutlich höher lagen als die Kosten.