Info für Auswanderer: Unterschied zwischen deutschem und Schweizer Krankenkassensystem

Die Schweiz ist nicht nur aufgrund der exzellenten Lebensqualität attraktiv für viele Auswanderer, sie gilt auch nach wie vor als Steuerparadies. Gleichzeitig sind die Löhne hoch. Sogar Hilfskräfte verdienen bis zu 4.000 Schweizer Franken (CHF) im Monat. Allerdings zählt die Schweiz nicht zu den EU-Mitgliedsländern – auch das Schweizer Krankenkassensystem funktioniert ganz anders als das Krankenkassensystem in Deutschland. Worin genau die Unterschiede liegen und worauf Auswanderer achten müssen, werden wir im Folgenden klären.

Deutsche vs. Schweizer Krankenversicherung

In Deutschland können Versicherungsnehmer zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Die Beitragshöhe ist abhängig vom individuellen Einkommen. Die Mitversicherung von Familienmitgliedern ist möglich. Arbeitgeber und Angestellte teilen sich die monatlichen Kosten für die gesetzliche Krankenkasse in Höhe von 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. In der Schweiz sieht das anders aus. 

Was ist anders am Schweizer Krankenkassensystem?

Der in Deutschland übliche Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag durch den Arbeitgeber entfällt in der Schweiz. Eine Zusatzversicherung, die beispielsweise das Krankentaggeld beinhaltet, muss optional vereinbart werden. Nur dann kommt der Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers mit einer Weiterzahlung von bis zu 80 Prozent des Gehaltes auf.

Familienmitglieder sind von einer Mitversicherung ausgeschlossen. Allerdings bieten einige Krankenkassen spezielle Familientarife an. Kinder zahlen dann beispielsweise günstigere Prämien bei der Grundversicherung. Dennoch muss die Krankenversicherung immer pro Kopf gezahlt werden. Die Beitragshöhe, die vom Versicherungsnehmer zu entrichten ist, orientiert sich an der Region und dem Alter und nicht wie bei der GKV in Deutschland am Einkommen. Auch die Franchise (ein Teil der Selbstbeteiligung) sowie das Versicherungsmodell beeinflusst die Prämien. Beides können Versicherte mehr oder weniger frei wählen und damit die Prämienhöhe direkt beeinflussen. Wer sehr wenig verdient, kann einen Antrag auf Prämienminderung in seinem Kanton stellen.

Sonderfall Grenzgänger

Deutsche, die ihren Arbeitgeber in der Schweiz haben, sind von einer Sonderregelung betroffen. Hier greift das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Folglich haben Grenzgänger drei Monate nach ihrem Jobbeginn in der Schweiz Bedenkzeit, um sich für eine Schweizer oder eine deutsche Krankenversicherung zu entscheiden. Grenzgänger, die in Deutschland pflichtversichert sind, zahlen einen Beitrag von 14,6 Prozent.

Grenzgänger haben also die Wahl zwischen:

  1. der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland,
  2. der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Schweiz und
  3. der privaten Krankenversicherung in Deutschland.

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland birgt jedoch einen grossen Nachteil: Da Arbeitgeber in der Schweiz keinen anteiligen Beitrag leisten müssen, muss der Versicherungsnehmer als Grenzgänger den vollen Beitrag selbst leisten. Diese Versicherung ist meist nur für Geringverdiener sinnvoll,  da sie sich kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichern können.

Schweizer Krankenkasse meist günstiger

Bei der Pflichtversicherung in der Schweiz nach KVG, dem Modell E106, dominieren die Vorteile. Leistungsanspruch wird in Deutschland und der Schweiz gewährleistet – der Beitrag ist moderat. Familienmitglieder können bei diesem günstigen Tarif  kostenfrei mitversichert werden, vorausgesetzt, der Ehepartner geht in Deutschland einer Arbeit nach und ist gesetzlich versichert.

Es empfiehlt sich aber mindestens eine Zahnzusatzversicherung sowie eine Versicherung, die Pflege und stationäre Behandlungen abdeckt. Ein Wechsel in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist möglich – zum Beispiel nach Erreichen des Rentenalters.

Bei der privaten Krankenversicherung stellt der Versicherungsnehmer das Leistungspaket individuell nach seinem Bedarf zusammen. Eine gratis Mitversicherung von Familienmitgliedern ist jedoch nicht möglich.

Das ideale Krankenversicherungspaket für Auswanderer in die Schweiz

  • Die Grundversicherung ist obligatorisch und einkommensunabhängig, übernimmt jedoch nur Basisleistungen.
  • Achtung: Manche Krankenkassen zahlen erst zum Jahresende – also vorher genau die Vertragsbedingungen durchlesen!
  • Es gilt: Je höher die Franchise, desto günstiger die Prämie. Bei einer niedrigeren Franchise hat der Versicherte weniger Selbstbehalt. 
  • Die Franchise kann jährlich geändert werden.
  • Bei Schwangeren entfallen die Franchise und der Selbstbehalt. Die Schwangerschaft muss hierzu ärztlich attestiert werden.
  • Auch das Versicherungsmodell beeinflusst die Prämienhöhe. Im günstigsten Modell beträgt der Rabatt etwa 25 % auf die Prämien der Standard-Grundversicherung.
  • Jeder Kanton hat einen eigenen Grundversicherungs-Tarif, dieser ist jährlich im November kündbar und kann entsprechend mit einmonatiger Kündigungsfrist zum neuen Jahr gewechselt werden.
  • Die Grundversicherung beim Versicherer A kann jederzeit mit einer privaten Zusatzpolice beim Versicherer B kombiniert werden.

Woraus Sie sonst noch achten müssen, wenn Sie in die Schweiz auswandern

Auswanderer sind verpflichtet, beim Amt für Migration einen Aufenthaltstitel zu beantragen, sich in der gewählten Wohngemeinde anzumelden sowie vor Ort einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Das muss bis 14 Tage nach der Einreise und spätestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn erfolgt sein.

Die finanziellen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes müssen ausreichend sein. Hier genügt meist die Vorlage der Arbeitserlaubnis zusammen mit dem Arbeitsvertrag oder der Nachweis von Privatvermögen.

Ein Kündigungsschutz wie in Deutschland existiert in der Schweiz nicht. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit darf ferner bis zu 50 Wochenstunden betragen.

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