Wann eine Zusatzversicherung unnötig ist

Ob für alternative Behandlungsmethoden, Zahnspangen oder bei langen Auslandsaufenthalten: Entsprechende Zusatztarife sichern Verbraucher/innen vor etwaigen finanziellen Desastern ab. Doch da Ausnahmen bekanntermassen die Regel bestätigen, möchten wir Ihnen verraten, wann Sie sich eine Zusatzversicherung sparen können. Schliesslich steigen die Beiträge in der Grundversicherung schon von Jahr zu Jahr, was zu einer immer stärker werdenden finanziellen Belastung für Schweizer Haushalte führt.

Beispiel 1: Fitnessabo

Fast alle Schweizer Krankenversicherungen bieten Zusatztarife an, mit denen sich die Krankenkasse mit rund 300 Franken pro Jahr an einem Fitnessabo beteiligt. Bei einem Preis von ca. 25 Franken monatlich für die Versicherung erhält man also genau das Geld zurück, welches man der Krankenkasse zahlt. Nutzt man das Abo nicht mehr und zahlt die Versicherung weiter, macht man sogar Verlust. Hier gilt es schnell zu handeln und die Versicherung zu kündigen.

Beispiel 2: Brillenzuschuss

Auch bei einer Zusatzversicherung für Brillen muss man genau abwägen, ob sich diese für einen selbst lohnt. Fakt ist, dass die Zusatzversicherung etwa 20 Franken monatlich kostet und alle drei Jahre 200 Franken zu einer neuen Brille hinzugibt. Weil eine Brille mit anständigen Gläsern gut und gerne 500 Franken kostet, legt man als Versicherte/r sogar noch 170 Franken drauf, wenn man den Selbstbehalt berücksichtigt.

Beispiel 3: Medikamentenzuschuss

Medikamente, die für die Behandlung einer Erkrankung absolut notwendig sind, werden von der Schweizer Grundversicherung in jedem Fall übernommen. Wenn Sie z. B. Globuli oder andere homöopathische Mittel im Rahmen einer Komplementärtherapie einnehmen möchten, sollten Sie überlegen, diese selbst zu bezahlen. Die Produkte sind oft so günstig, dass sie den Abschluss einer Zusatzversicherung nicht rechtfertigen.

Beispiel 4: Spitalversicherung ganze Schweiz

Sie glauben, Sie bräuchten eine Spitalversicherung für die ganze Schweiz, damit Sie im Notfall auch in einem anderen Kanton abgesichert sind? Stimmt nicht, zumindest nicht immer: Falls Sie mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Schweizer Unternehmen angestellt sind, haben Sie bereits eine Unfallversicherung, die etwaige Kosten übernimmt.

Beispiel 5: Auslandsaufenthalte

Eine Zusatzversicherung für Auslandsreisen macht nur dann Sinn, wenn Sie ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates Urlaub machen möchten. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten bis zur doppelten Höhe einer vergleichbaren Behandlung in der Schweiz – innerhalb der EU-/EFTA-Grenzen ist dies vollkommen ausreichend. Lediglich in Ländern wie den USA und Kanada können die Behandlungskosten bei einem Notfall weit höher liegen. Ausserdem werden dort nur dringende Notfälle vergütet, bei denen ein Rücktransport in die Schweiz nicht möglich ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer bestehenden Zusatzversicherung einer genauen Prüfung standhalten würde, beraten wir Sie gerne. Mit unserem Prämienrechner können Sie ausserdem die Tarife und Leistungen der unterschiedlichen Zusatzversicherungen vergleichen und unkompliziert zu einem neuen Anbieter wechseln. Welche Kosten von der Grundversicherung in jedem Fall übernommen werden, erfahren Sie unter diesem Link.

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