Wichtige Versicherungen für Landwirte / Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz

Die Schweiz beherbergt knapp 5.300 Landwirtschaftsbetriebe. Dieser Pfeiler unserer Gesellschaft benötigt entsprechend einen besonderen Versicherungsschutz. Lernen Sie die wichtigsten Versicherungen für Schweizer Landwirte / Landwirtschaftsbetriebe kennen, vergleichen Sie die Prämien vieler Versicherungen direkt online oder fordern Sie eine unverbindliche Beratung durch unsere Experten an.

Essentielle Versicherungen für die gesamte Landwirtschaft

  • Landwirtschaftsbetriebe
  • Alpgenossenschaften
  • Rebbaubetriebe
  • Gemüse- und Obstbaubetriebe
  • Landwirtschaftliche Tierzuchtbetriebe

Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

Ohne die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist es nicht möglich, ein Kraftfahrzeug wie z.B. einen Traktor oder einen PKW anzumelden. Diese kommt für Personen- und Sachschäden, welche durch Ihr Fahrzeug entstanden sind, auf.

Sachversicherung / Betriebsinventarversicherung

Diese elementare Versicherung springt bei Wasser-, Feuer,- oder sonstigen Sachschäden am Betriebsinventar ein. Dazu zählen landwirtschaftliche Maschinen und Geräte ebenso wie die Ernte, Vorräte und etwaige Geldwerte. Im Schadensfall erstattet die Versicherung den Neuwert des Inventars bzw. den aktuellen Marktwert der Waren.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Landwirte gegen sämtliche Personen- und Sachschäden ab. Auch Vermögensschäden, die daraus resultieren, sind von der Versicherung gedeckt. Ideal sind auch Zusatzdeckungen für Beschädigungen, die an vorübergehend genutzten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten entstehen. Meist ist die Privathaftpflicht inkludiert.

Transportversicherung

Durch die Transportversicherung sind Ihre Waren sowie dazugehöriges Standmaterial/Berufswerkzeug vor Schäden während Transporten zu Ausstellungen/Messen/Märkten vor Diebstahl, Verlust und/oder Beschädigungen geschützt. Ganz schön sinnvoll. 

Gebäudeversicherung(en)

Unabdingbar ist die Gebäudeversicherung. Diese deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Überschwemmungen sowie Erdrutschen am Gebäude ab. Im Vergleich: Die Iventarversicherung versichert das Innere des Gebäudes. Auf Wunsch lassen sich Vandalismus, Gebäudeglasbruch und Verbissschäden mitversichern. 

Rechtsschutzversicherung 

Absolut sinnvoll, wenn Sie familienfremdes Personal beschäftigen: Die Rechtsschutzversicherung greift nämlich auch bei Streitigkeiten rund um das Thema “Anstellungsverhältnis”. Da betriebliche- und private Streitigkeiten oft nicht klar zu trennen sind, umfasst eine Rechtsschutzversicherung für Landwirte beide Bereiche.

Wichtige Ergänzungen

Der Basisschutz für Haus, Hof und Personen kann durch optionale Versicherungen, aber auch eine private Altersvorsorge, ergänzt werden – schließlich sind Landwirte als Selbstständige nicht obligatorisch in der Säule 2 des Schweizer Vorsorgesystems versichert.

Unfallzusatzversicherung/en

Gerade Landwirte sind durch ihre tägliche Arbeit einer Reihe von Gefahren ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, sich gegen potentielle Unfallfolgen zu wappnen und finanzielle Schäden auszuschliessen. Denn genau wie andere Selbstständigerwerbende sind auch Landwirte nicht obligatorisch über die ALV (Arbeitslosenversicherung), UVG (Unfallversicherung) und BVG (Berufliche Vorsorge) abgesichert. 

Krankheit, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und Todesfall

Absolut empfehlenswert sind Taggeldversicherungen, die bei temporärer Arbeitsunfähigkeit nach Unfall- oder Krankheit greifen. Genauso wichtig sind Kapitalversicherungen zur Deckung der Folgen einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Effektiven Hinterbliebenenschutz leistet eine Todesfallversicherung.

Ambulante Zusatzversicherungen

Die obligatorische Grundversicherung kommt nur für wirklich notwendige Behandlungen auf. Das Leistungsspektrum ist relativ begrenzt. Je nach Lebenssituation kann sich daher ein Paket aus sinnvollen Zusatzversicherungen – ambulante und Spitalzusatzversicherungen – auszahlen. Gedeckt werden können zum Beispiel Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxemassnahmen, alternativmedizinische und psychotherapeutische Behandlungen

Vorsorge in Säule 3a und 3b

Wichtig: Denken Sie auch in Ihre Altersvorsorge, wenn Sie nicht mit einer Minimalrente leben wollen. Wir empfehlen die Säule 3a als steuerlich begünstigte Variante. Hier dürfen Sie als selbstständiger Landwirt ohne Pensionskasse bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35’280 (Stand 2023) einzahlen. Damit sinkt auch Ihre Steuerlast deutlich. 

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