Während nicht alle Zusatzversicherungen in Anbetracht steigender Prämien und besserer Leistungen in der Grundversicherung beliebt sind, hat sich die Zahnzusatzversicherung bewährt. Vor allem Kinder & Jugendliche bzw. deren Eltern profitieren von etwaigen Zusatztarifen der Schweizer Krankenkassen.
Leistungen der Grundversicherung begrenzt
Bei Zahnbehandlungen zahlen die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung nur bei Notfällen. Prophylaktische Leistungen wie Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen werden nicht übernommen. Weil schöne und gesunde Zähne das Selbstbewusstsein stärken und nicht nur in unseren Breitengraden als Sinnbild für Schönheit und Gesundheit dienen, trägt heutzutage fast jedes zweite Kind in der Schweiz eine Zahnspange – auch wenn nicht immer eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Teure Behandlungen beim Kieferorthopäden
Muss jeder Zahn mittels Brackets in die richtige Position geschoben werden, sind Rechnungssummen von 10’000 Franken keine Seltenheit. Geld, das nicht immer und in jedem Fall in den Familien vorhanden ist. Damit soziale Unterschiede nicht schon beim herzhaften Lachen deutlich werden, können Eltern mit einer Zahnzusatzversicherung für ihre Kindern vorbeugen. Je nach Tarif und Krankenkasse werden nicht nur die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, sondern auch die Kosten für Kontrolluntersuchungen und Dentalhygiene von der Krankenversicherung übernommen.
Die richtige Zahnzusatzversicherung für Kinder finden
Bevor Sie sich irgendein (zusätzliches) Versicherungsprodukt andrehen lassen, sollten Sie die Leistungen und Tarife der verschiedenen Krankenkassen vergleichen. Oftmals ist die Absicherung für Zahnbehandlungen (von Kindern und Erwachsenen) bereits eine Paketleistung innerhalb einer anderen ambulanten Zusatzversicherung. Falls Ihnen der Online-Vergleich nicht ausreicht, können Sie sich unabhängig beraten lassen, um einen Überblick über alle Tarife und Leistungen zu bekommen.
Tipp: Zahnzusatzversicherung für Kinder frühzeitig abschliessen
Anders als bei der Grundversicherung sind die Schweizer Krankenkassen bei einer Zusatzversicherung nicht dazu verpflichtet, Personen (egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene) aufzunehmen. Während beim Abschluss einer Zusatzversicherung eigentlich immer ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen ist, entfällt diese Hürde bei vielen Versicherern, wenn die Zusatzversicherung für das Kind noch vor der Geburt beantragt wird.