Absicherung für Immobilieneigentümer
Die Gebäudeversicherung ist eine Basisabsicherung von Immobilien gegenüber Elementarschäden und in vielen Kantonen obligatorisch. Erfahren Sie mehr über die Versicherung und fordern Sie eine unverbindliche Offerte an. Gerne beraten wir dazu persönlich - wie gewohnt unabhängig und transparent.
Jetzt Gebäudeversicherung abschliessen
In Uri, Schwyz und Obwalden können Sie eigenständig entscheiden, bei welchem Anbieter Sie eine Feuer- und Elementarversicherung abschliessen. In Genf, Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung sogar gänzlich freiwillig - aber nicht weniger sinnvoll als in anderen Kantonen.
Wovor schützt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung deckt primär Schäden am Gebäude, also an der Bausubstanz, die durch Feuer, Blitzschlag, Lawinen oder ähnliche Naturereignisse entstehen.
Wichtig: Die Begriffe werden von den Versicherungen oft unterschiedlich interpretiert. Es kann also sein, dass die Versicherung im Ernstfall nicht greift, weil ein Sturm "nicht stark genug war".
Prüfen Sie die Bedingungen deshalb, bevor Sie die Versicherung abschliessen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Bei Privatversicherern sind die Leistungen oft umfangreicher als bei denen der kantonalen Monopolversicherungen.
Die Gebäudeversicherung greift nicht bei durch Erdbeben oder Leitungsbrüche verursachten Schäden am Gebäude. Auch der Hausrat ist für gewöhnlich nicht mitversichert. Gleiches gilt für Schäden durch enorme Hitze im Sommer (Hitzeschäden). Prüfen Sie in jedem Fall, welche Leistungen Sie als Zusatz in die Gebäudeversicherung mit aufnehmen können.
Unterschiedliche Leistungen der Versicherungen
Der Deckungsumfang unterscheidet sich je nach Kanton und Versicherung. In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen werden die Modalitäten durch das Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Schäden durch Feuer- und Elementarereignisse sind die Mindestdeckung. Es können also zahlreiche Zusatzleistungen mit eingeschlossen werden - beispielsweise Glasbruch. Gibt es im jeweiligen Kanton eine kantonale Gebäudeversicherung, so sind ausschliesslich entsprechende Elementarschäden am Gebäude gedeckt - also Schäden, die durch Naturereignisse entstehen:

Vorsicht bei Hausrat
Eine Hausratversicherung kann die Gebäudeversicherung leider nicht ersetzen. Erstere deckt Schäden an beweglichen Privatsachen im Gebäude. Die Gebäudeversicherung greift lediglich bei Schäden am Gebäude selbst, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. In einigen Kantonen ist die Hausratversicherung ebenfalls obligatorisch.
Die Versicherer je Kanton
In einigen Kantonen gibt es einen kantonalen Monopol-Versicherer, bei dem die Gebäudeversicherung abzuschliessen ist. Anders sieht es in den sogenannten GUSTAVO Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden aus. Hier ist es möglich, sich eine Offerte eines Privatversicherers einzuholen. Die Prämienunterschiede sind bei den privaten Versicherern enorm. Ein Vergleich sollte in jedem Fall der erste Schritt sein.
FAQ
Antworten auf häufige Fragen
Gebäudeversicherung selten ausreichend
Die Gebäudeversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um Immobilien wirklich nachhaltig gegen unterschiedliche Risiken abzusichern. In Zürich ist eine Erdbebenversicherung verpflichtend. In den Kantonen Jura, Freiburg, Nidwalden und Waadt müssen Eigentümer auch eine Hausratversicherung nachweisen. Diese kommt für durch Elementarereignisse verursachte Schäden an beweglichen Sachen im Haushalt auf. Tipp: Denken Sie auch an eine Haftpflichtversicherung.