Gäste aus dem Nicht-EU-Ausland benötigen ein Schengen-Visum, um sich länger in der Schweiz aufhalten zu dürfen. Damit der Visumantrag genehmigt wird, bedarf es einer Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste. Auch Gäste ohne Visumpflicht gehen mit einer Gästeversicherung auf Nummer sicher.
Bei uns vergleichen Sie die Gästeversicherungen verschiedener Anbieter. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Unsere Experten beraten Sie unabhängig und kompetent.
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AQUILANA Versicherungen
Gästeversicherung
Bewertungen
Preis: 3/5
Leistungen: 3/5
Service: 2/5
8,40 CHF (Monatlich)
100,80 CHF (Jährlich)
Details
Versicherungssumme wählbar ab CHF 10'000 bis max. CHF 50'000, gilt bei einer Familienversicherung pro Person
Versicherungsdauer wählbar, max. 184 Tage
Bei Unfall und nicht vorbestehender Krankheit folgende Kostenbeiträge
medizinisch notwendige Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten
Rettungs- und Transportkosten
bis max. 10% der Versicherungssumme
Rückführung im Todesfall an den letzten Wohnort
Selbstbehalt CHF 200/Schadenfall
Personen über 60 Jahre Selbstbehalt CHF 500/Schadenfall
Gültig für Schengenvisum: für ein allfällig erforderliches Visum für die zuständige Behörde (z.B. Konsulat usw.) kann beim Versicherer direkt eine zusätzliche Versicherungsbestätigung angefordert werden
Abschluss nur gültig, bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz
Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Versicherungsabschluss bis zum 80. Altersjahr
Nicht versichert sind u.a. vorbestehende Leiden, Schwangerschaft/Geburt, psychische Störungen, Zahn- und Kiefererkrankungen sowie Flugunfälle
EGK Gesundheitskasse
Gästeversicherung
Bewertungen
Preis: 3/5
Leistungen: 2/5
Service: 3/5
8,90 CHF (Monatlich)
106,80 CHF (Jährlich)
Details
Die Versicherung Heilungskosten für Gäste bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt und schützt sie vor hohen Kosten bei Krankheit und Unfall.
Helsana Versicherungen AG
Primeo
Bewertungen
Preis: 3/5
Leistungen: 4/5
Service: 3/5
16,40 CHF (Monatlich)
196,80 CHF (Jährlich)
Details
Ambulante Behandlungen
Freie Arztwahl in anerkannten Einrichtungen
Komfortleistungen
Privater Erholungsbereich
Verpflegung, Getränke
Internet
Zeitungen
Parkplatz
Taxifahrt nach Hause
Auslandsschutz für gezielte ambulante Behandlungen nach Kostengutsprache
Hilfsmittel und Gegenstände max. CHF 5000/Jahr
Transport Schweiz max. CHF 500/Jahr für ÖV, Taxi, Privatfahrten
Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von CHF 50’000 erforderlich
Die max. Versicherungsdauer pro Aufenthalt beträgt sechs Monate, also 185 Tage
Die Versicherung kann bis max. fünf Tage nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden
Nicht versichert sind
bereits vor Anreise bestehende Leiden
geplante Behandlungen
Schwangerschaft und Geburt
Krebserkrankungen
psychische Erkrankungen
Zahn- und Kiefererkrankungen
Flugunfälle
rhenusana Krankenkasse
Rhenusana Gästeversicherung
Bewertungen
Preis: 3/5
Leistungen: 3/5
Service: 3/5
173,90 CHF (Monatlich)
2.086,80 CHF (Jährlich)
Details
Alle ärztlich verordneten Medikamente gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste
Arztbesuche & Spitalaufenthalte
Transport- und Rettungskosten
medizinisch begleitete Nottransporte an den Wohnort im Ausland
Rückführung im Todesfall an den letzten Wohnort
Sanitas Versicherungen AG
Guest Care
Bewertungen
Preis: 3/5
Leistungen: 3/5
Service: 4/5
180,00 CHF (Monatlich)
2.160,00 CHF (Jährlich)
Details
Volle Kostendeckung für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bei Krankheit und Unfall
Versicherungsdeckung wählbar
Allgemein, Mehrbettzimmer und Allgemeinarzt
Halbprivat, 2-Bett-Zimmer und Privatarzt
Privat, 1-Bett-Zimmer und Privatarzt
Sanitas Assistance Telefonische Hilfe bei Notfällen (Telefon +41 44 446 47 47)
Spezialistennetz steht bei Notfällen helfend permanent zur Seite
Unterstützung bei der Organisation von Transporten, Kostengutsprachen und mehr
Versicherungsbeginn frei wählbar, frühestens aber mit der Einreise in die Schweiz bzw. in den Schengenraum
KPT Krankenkasse AG
Gästeversicherung
Bewertungen
Preis: 3/5
Leistungen: 2/5
Service: 4/5
184,60 CHF (Monatlich)
2.215,20 CHF (Jährlich)
Details
Heilungskosten
Medizinische Kosten durch Unfall oder Krankheit
Die Versicherung übernimmt medizinische Kosten für den versicherten Zeitraum bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme.
Sie können folgende Versicherungssummen wählen: 10’000, 20’000 oder 50’000 Franken.
Assistance
Rückführung oder Heimschaffung
Die Versicherung übernimmt die vollen Kosten für die Rückführung ins Herkunftsland oder die Heimschaffung im Todesfall – ohne Obergrenze.
Such- und Bergungskosten
Kosten für die Suche oder die Bergung des Versicherten
Die Versicherung übernimmt Such- und Bergungskosten in der Höhe von bis zu 10% der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Wer ein Visum für die Schweiz oder ein Schengen-Land erhalten möchte, muss eine Versicherungsdeckung von 50’000 Franken für Unfall und Krankheit nachweisen. Die Heilungskostenversicherung für Gäste erfüllt diese Anforderung.
Groupe Mutuel Assurances
Gästeversicherung
Bewertungen
Preis: 5/5
Leistungen: 5/5
Service: 4/5
205,40 CHF (Monatlich)
2.464,80 CHF (Jährlich)
Details
Ärztlich oder zahnärztlich verordnete Leistungen
Pflegeleistungen (inkl. Medikamente)
Spitalaufenthalt
Pflege zuhause
Behandlungen durch einen anerkannten Osteopathen
Miete von medizinischen Hilfsmitteln
bei Unfall Rückerstattung einer ersten Prothese, Brille, eines ersten Hörgeräts u. a.
Reparatur oder Ersatz von medizinischen Hilfsmitteln, die bei einem Unfall, der medizinische Behandlung erfordert, beschädigt werden
Transport zum nächstgelegenen Spital
Kosten für Such- und Rettungsaktionen max.10% der gewählten Versicherungssumme
Repatriierung ins Herkunftsland auf ärztliche Verordnung
Rückführung der sterblichen Überreste
Versicherungssumme wählbar
10’000.–
20’000.–
50’000.–
Dauer des Versicherungsschutzes nach Wahl von 4 bis 185 Tagen
Franchise Fr. 200.–/Jahr
Besucher aus bestimmten Ländern müssen eine Reiseversicherung für die medizinischen Kosten abschliessen, um ein Visum zu erhalten (Versicherung «Schengen-Visum»). Mit einer Versicherungssumme von CHF 50’000.– erfüllt die Versicherung «Heilungskosten für Gäste» die Bedingungen für den Erhalt eines Schengen-Visums.
Eine entsprechende Schengen-Gästeversicherung ist für alle Pflicht, die aus dem Nicht-EU-Ausland in die Schweiz einreisen und einen Visumantrag stellen.
Für EU- und EFTA-Bürger reicht die Europäische Krankenkarte, eine Reiseversicherung für ausländische Gäste benötigen „Urlauber“ aus den EU-Nachbarländern nicht. Dringend notwendige Arztbesuche sind über die EU-Krankenkarte auch in der Schweiz versichert. Allerdings sind Rücktransport und Bergungskosten nicht unbedingt enthalten, weshalb eine zusätzliche Gästeversicherung während des Schweizaufenthalts durchaus sinnvoll sein kann – vor allem, wenn Sie zum Bergsteigen oder zur Ausübung anderer Risikosportarten in die Schweiz reisen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlagern, müssen Sie sich obligatorisch innerhalb von drei Monaten in der Grundversicherung krankenversichern. Eine Reisekrankenversicherung reicht in diesem Fall nicht aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Neu in der Schweiz“.
Einige Versicherungen bieten eine Rückerstattung im Falle eines abgelehnten Visumantrags an. Fragen Sie uns gerne nach entsprechenden Produkten oder vergleichen Sie die Versicherungen vorab online.
Für gewöhnlich muss die zu rettende Person sämtliche durch die Bergrettung anfallenden Kosten tragen. Allerdings bieten einige Versicherungen spezielle Zusatzpolicen, mit denen Sie im Notfall mehrere tausend Euro sparen können. Gerne beraten wir Sie auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen.
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