Kostenfallen beim Zahnarzt vermeiden
Schon seit Januar 2011 übernimmt die Basisversicherung in der Schweiz keine Kosten mehr für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Lediglich bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren müssen sich die Krankenkassen auch in den obligatorischen Tarifen an den Kosten beteiligen. Allerdings gilt das nur für einen jährlichen Maximalbetrag von 180 Franken unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Ausserdem gilt es, die Franchise und den Selbstbehalt im Blick zu behalten. Wer nicht bei Gläsern sparen, seinen Augen und dem Geldbeutel etwas Gutes will, sollte deshalb eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen.
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Franziska Junghans
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