Mehr Leistung und Komfort im Spital
Eine zusätzliche Spital-Versicherung schützt Sie vor Beteiligungskosten, der sogenannten Fallpauschale, die Ihnen durch einen Spitalaufenhalt ausserhalb Ihres eigenen Kantons entstehen würden, falls das Spital nicht auf der Spitalliste aufgeführt ist. Dies wurde durch das neue Gesetz der Spitalfinanzierung im Jahr 2012 festgelegt.
Vergleichen Sie deshalb die Prämien und Leistungen von Spitalzusatzversicherungen unterschiedlicher Schweizer Krankenkassen – unabhängig und zu 100 % kostenlos.
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Franziska Junghans
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